Zahlungsbedingung wird bei Anlage über FP_PSM nun aus Lieferanten ausgelesen
Beim Anlegen einer neuen Anordnung und der Befüllung des Lieferanten wird nicht automatisch die Zahlungsbedingung, die beim Lieferanten hinterlegt ist, eingefügt.
Nun wird die Zahlungsbedingung automatisch beim Auswählen des Lieferanten eingefügt, sofern diese Daten am Lieferanten gepflegt sind. Das heißt: Wenn für PS-M-Satzarten die Zahlungsbedingungen in den Interface-Kopfdaten nicht gepflegt sind, werden diese aus dem Kreditorenstammsatz des Kreditors ermittelt und in den Interfacesatz übernommen.
Wurden die Zahlungsbedingungen einmal ermittelt, werden sie nicht überschrieben. Um die Ermittlung erneut auszulösen, müssen die Zahlungsbedingungen zunächst von Hand entfernt werden. Anschließend muss die Lieferantennummer erneut eingetragen werden.